Nordrhein-Westfalen
Bildungsschecks
Nordrhein-Westfalen gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten.
Wer wird gefördert?
Einzelne Beschäftigte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Für die Inanspruchnahme von Bildungsschecks ist die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle erforderlich.
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck.
Informationen: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW