Sachsen-Anhalt
Bildungsfreistellung
In Sachsen-Anhalt haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für berufliche Weiterbildung.
Wer wird gefördert?
Alle Beschäftigten, die ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben, außer Beamten, Richtern, Soldaten und Zivildienstleistenden. Der Arbeitgeber kann den Sonderurlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt durch den Arbeitgeber.
Informationen: Sachsen-Anhalt, Schule und Kultur