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Sachsen-Anhalt

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Bildungsfreistellung

In Sachsen-Anhalt haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für berufliche Weiterbildung.

Wer wird gefördert?

Alle Beschäftigten, die ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben, außer Beamten, Richtern, Soldaten und Zivildienstleistenden. Der Arbeitgeber kann den Sonderurlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt durch den Arbeitgeber.
Informationen: Sachsen-Anhalt, Schule und Kultur