Hamburg
Bildungsurlaub Hamburg
Berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Zur beruflichen Weiterbildung zählt alles, was Arbeitnehmer im Beruf anwenden können, etwa Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse, kommunikative und soziale Kompetenz.
Wer wird gefördert?
Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter/innen, Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg haben das Recht auf maximal zehn bezahlte Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung und der Qualifikation für ein Ehrenamt.
Höhe der Förderung: Der Arbeitgeber trägt dabei die Freistellung von der Arbeit und zahlt das Arbeitsentgelt fort.
Informationen: Bildungsurlaub Hamburg