Saarland
Bildungsfreistellung
Die Freistellung kann für Veranstaltungen der politischen und beruflichen Weiterbildung gewährt werden.
Wer wird gefördert?
Überwiegend im Saarland Beschäftigte, Beamte, Richter/innen und Auszubildende haben jährlich Anspruch auf bis zu sechs Tage Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt für höchstens drei Arbeitstage
Informationen: Ministerium für Bildung