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Saarland

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Bildungsfreistellung

Die Freistellung kann für Veranstaltungen der politischen und beruflichen Weiterbildung gewährt werden.

Wer wird gefördert?

Überwiegend im Saarland Beschäftigte, Beamte, Richter/innen und Auszubildende haben jährlich Anspruch auf bis zu sechs Tage Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung. 
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt für höchstens drei Arbeitstage
Informationen: Ministerium für Bildung