Sachsen
Weiterbildungsscheck Sachsen
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte, unter anderem Projekte der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung. Seit Mai 2010 vergibt das Land Bildungsschecks für die berufliche Weiterbildung.
Auch arbeitslose Nichtleistungsempfänger werden seit August 2012 gefördert, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder arbeitslose Nichtleistungsempfänger mit Hauptwohnsitz in Sachsen.
Höhe der Förderung: Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von höchstens 2.500 Euro erhalten 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 2.500 und 4.150 Euro erhalten 50 Prozent der Kosten, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Alter über 50 Jahre; in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit; bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses. Arbeitslosen Nichtleistungsempfängern werden 80 Prozent der Kosten erstattet, wobei die Kosten der Weiterbildung mindestens 650 Euro betragen müssen. Für beide Zielgruppen gilt: Die Weiterbildung muss zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden und nach Abschluss des Kurses werden die Kosten erstattet.
Informationen: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) und bildungsmarkt-sachsen.de